Amtlich anerkannte Inspektionsstelle
Die ESE GmbH - Gefahrgutsysteme - ist als erster Hersteller von Gefahrgutbehältern seit November 1998 als amtlich anerkannte Prüfstelle nach BAM-GGR 002 zugelassen.
Somit bieten wir Ihnen auch die Dienstleistung der amtlichen Prüfung (Inspektion ADR/RID) an Gefahrgutbehältern in Ihrem Hause an.
Die Zulassung ist herstellerunabhängig, d. h. wir bieten diesen Service nicht nur ESE-Produkte, sondern für alle Fabrikate an.
>> Durchführung von Wiederkehrenden Prüfungen an IBC Großpackmitteln
INTERNE PRÜFUNG
- Zeitpunkt: 2,5 Jahre nach Erstzulassung (Herstellung) oder 2,5 Jahre nach einer Inspektion.
- Zulässige Prüfpersonen: Sachkundige Person bzw. Mitarbeiter
- Prüfinhalte: Sichtprüfung außen, Prüfung der Bedienerausrüstung, Dichtheitsprüfung
- Hinweise: Archivierung Prüfbericht, Prüfdatum und Prüfstempel auf dem Typenschild (bei Flüssigkeitsbehältern)
AMTLICHE PRÜFUNG (INSPEKTION)
- Zeitpunkt: Jahre nach Erstzulassung (Herstellung) oder letzter Inspektion
- Zulässige Prüfpersonen: Sachverständige, von BAM anerkannte Inspektionsstelle, zum Beispiel TÜV, Dekra oder ESE
- Prüfinhalte: Übereinstimmung mit Baumuster, Sichtprüfung, Dichtheitsprüfung,
- Hinweise: Archivierung Prüfbericht (10 Jahre), Prüfdatum und Prüfstempel auf dem Typenschild