Entscheidungshilfe zur nachhaltigen Beschaffung

NACHHALTIGE BESCHAFFUNG FÄNGT BEIM ABFALL AN!

Zu den fundamentalen Kriterien des Vergaberechts gehören Objektivität, Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz. Bei einer geforderten nachhaltigen Beschaffung sind Mehrkosten zulässig, wenn das umweltfreundliche Produkt das staatlich geforderte Umweltschutzziel (Artikel 20 a GG) erfüllt.

Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, Nachhaltigkeitsaspekte gleichzeitig neben dem Haushaltsgrundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten. Zudem spielen Qualität und Einhaltung der gültigen Normen eine große Rolle. Da zusätzlich immer mehr private Einkäufer auf mehr Nachhaltigkeit bei der Beschaffung ihrer Waren setzen, forscht ESE seit Jahren an der Verbesserung bei der Verwendung von Recyclingkunststoffen und das mit großem Erfolg!

Lesen Sie unseren Leitfaden zur Beschaffung von fahrbaren Abfallbehältern aus Kunststoff nach ökologischen Gesichtspunkten:

>> Broschüre (PDF)